Meine Leistungen:
Ihr Nutzen:
Die Vergütung für die Erstellung Ihrer Einkommensteuererklärung richtet sich grundsätzlich nach der Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV). Maßgeblich sind dabei insbesondere der Gegenstandswert sowie der Umfang und die Schwierigkeit der Bearbeitung. Bei der Einkommensteuererklärung ist der Gegenstandswert regelmäßig die Summe der positiven Einkünfte, mindestens jedoch 8.000 €. Die eigentliche Gebühr bewegt sich dabei für die Einkommensteuererklärung ohne gesonderte Einkünfteermittlung in einem gesetzlichen Rahmen von 1/10 bis 6/10 einer vollen Gebühr nach Tabelle A.
Die konkrete Höhe der Kosten hängt daher nicht nur von der Höhe Ihrer Einkünfte ab, sondern auch davon, wie aufwendig die Bearbeitung im Einzelfall ist. Einfluss auf die Gebühren haben zum Beispiel die Anzahl und Komplexität der Einkunftsarten, zusätzliche Sachverhalte wie Vermietung, Kapitalanlagen, betriebliche oder selbständige Einkünfte, ein erhöhter Abstimmungsbedarf sowie der Umfang der erforderlichen Prüfung und Aufbereitung der Unterlagen. Für zusätzliche Ermittlungen, etwa bei Einnahmen-Überschuss-Rechnungen oder bei der Ermittlung von Werbungskostenüberschüssen, können daneben weitere Gebühren nach der StBVV anfallen.
Sie können dazu beitragen, den Bearbeitungsaufwand und damit auch die Kosten möglichst gering zu halten: Je vollständiger, geordneter und klarer Ihre Unterlagen und Informationen eingereicht werden, desto effizienter kann Ihre Erklärung erstellt werden. Fehlende Belege, ungeklärte Rückfragen oder nachträglich eingereichte Informationen führen regelmäßig zu einem höheren Zeitaufwand und können sich entsprechend auf die Gebühren auswirken. Die gesetzliche Vergütung umfasst außerdem gegebenenfalls Auslagen und Umsatzsteuer.